Explosionsschutz
Nach der Betriebssicherheitsverordnung haben Sie als Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung,
für Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen, ein sogenanntes Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Das Explosionsschutzdokument muss vor Aufnahme der Arbeit in dem explosionsgefährdeten Bereich erstellt
werden und es muss stets auf dem jeweils neuesten Stand gehalten werden. Zu überarbeiten ist es, wenn
wesentliche Änderungen oder Erweiterungen vorgenommen werden sollen.